RREP VP – Zweite Änderung 2023

Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern – Raumordnerische Festlegungen für die Windenergienutzung

Die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Vorpommern wurde durch Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern Nr. 22/2023 rechtsverbindlich. Mit der Zweiten Änderung werden Festlegungen zum Thema Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern (RREP VP, 2010) getroffen. Das RREP VP ist seit 2010 rechtskräftig und gilt mit seiner Zweiten Änderung bis zu einer späteren Fortschreibung.

Die Zweite Änderung des RREP VP betrifft inhaltliche Festlegungen zu Eignungsgebieten für Windenergie und kartografische Festlegungen der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen einschließlich der damit verbundenen Änderungen von bisherigen raumordnerischen Festlegungen auf den betroffenen Flächen. Von der Zweiten Änderung erfasst werden auch die Bereiche der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz, die mit der Kreisgebietsreform 2011 aus der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte in die Planungsregion Vorpommern gewechselt sind.

Die übrigen Festlegungen des RREP VP 2010 für die Planungsregion in den Grenzen bis 2011 und die übrigen Festlegungen des RREP Mecklenburgische Seenplatte 2011 für die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz gelten fort. An der Gesamtfortschreibung des RREP VP für die Planungsregion Vorpommern in den Grenzen seit der Gebietsreform 2011 wird mit hoher Intensität gearbeitet.

 

Die Zweite Änderung des RREP VP wird hier als Dokument (PDF-Datei, 11,1 MB) bereitgestellt. Das Gesamtdokument besteht aus einem Textteil, einem Kartenteil und der Zusammenfassenden Umwelterklärung zur Zweiten Änderung.

Grundlage für die Zusammenfassende Umwelterklärung ist der Umweltbericht, der für die Zweite Änderung des RREP VP erarbeitet wurde. Der Umweltbericht kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei, 4,1 MB).

 

Bestandteil des Gesamtdokuments sind auch Kartenblätter im Maßstab 1:100.000 mit Darstellungen der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen.

Für eine weiterführende Nutzung in digitalen Karten werden hier die GIS-Daten der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zum Herunterladen bereitgestellt.

Bei der Verwendung der Shape-Dateien für kartografische Auswertungen und Abbildungen ist der Festlegungsmaßstab von 1:100.000 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die gedruckte Karte im Maßstab 1:100.000 rechtsverbindlich ist.

 

Die Abwägungsdokumentationen finden Sie hier.

Im Rahmen des Verfahrens zur Zweiten Änderung des RREP Vorpommerns hat es insgesamt fünf Öffentlichkeitsbeteiligungen gegeben. Bitte beachten Sie, dass Gegenstand der 5. Öffentlichkeitsbeteiligung (2020) nur noch jene 19 Eignungsgebiete waren, bei denen sich im Ergebnis der 4. Öffentlichkeitsbeteiligung (2018) 2018 Änderungen ergeben hatten. Deshalb sollten Sie in einigen Fällen die Abwägungsdokumentationen für die 4. und die 5. Öffentlichkeitsbeteiligung parallel lesen.

 

Zusätzlich zu den digitalen Fassungen der Dokumente auf dieser Internetseite liegen alle Dokumente außerdem in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern zur Einsichtnahme aus.

 

Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern unter der Telefonnummer 0385 588 892-00 zur Verfügung.