Aufgaben des Planungsverbandes
Der Regionale Planungsverband Vorpommern (RPV VP) wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Landesplanungsgesetz – gebildet. Die Gründungssitzung fand am 22.09.1992 statt.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald. Die laufenden Geschäfte werden dort von der Geschäftsstelle, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, wahrgenommen.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat die Aufgabe,
- das Regionale Raumentwicklungsprogramm aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben,
- an der Ausarbeitung und Aufstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung im Landesraumentwicklungsprogramm mitzuwirken,
- Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung abzugeben,
- auf die Verwirklichung der Raumentwicklungsprogramme hinzuwirken und die Zusammenarbeit der für die Verwirklichung maßgebenden Behörden und Personen des Privatrechts zu fördern.
Dabei hat der Regionale Planungsverband die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten, die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Der Regionale Planungsverband arbeitet – in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde – auch mit den Gebieten jenseits der Staats- und Landesgrenzen sowie mit den Nachbarregionen zusammen.