Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat ein Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Anpassung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern an die Bauflächenentwicklung erarbeiten lassen.
Die Gemeinden der Planungsregion Vorpommern sind bestrebt, für die Siedlungsentwicklung vorrangig Innenentwicklungspotenziale und Nachverdichtungsmöglichkeiten zu nutzen. Dem stehen konkrete Regelungen des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit einer sehr weitreichenden Definition des Waldbegriffs teilweise entgegen. Die Neuwaldentstehung auf aufgelassenen, nicht genutzten Flächen innerhalb der urbanen Siedlungsräume und die damit einhergehenden erheblichen Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Grundstücke stellen mittlerweile ein erhebliches Konfliktpotenzial bei der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dar. Auf der anderen Seite sollen Wälder wegen ihres forstwirtschaftlichen Nutzens, ihrer ökologischer Funktionen, Erholungsfunktion für die Bevölkerung sowie der Bedeutung für den Klimaschutz erhalten, gepflegt und durch nachhaltige Nutzung entwickelt werden. Innerstädtische Waldflächen sind wichtige Refugien im urbanen Landschaftsraum und zielen auf den Erhalt des Biotopverbundes im Sinne der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie des Bundes.
Vor diesem Hintergrund hat der Regionale Planungsverband Vorpommern die Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs, Berlin, mit der Erarbeitung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Schwerpunkte waren dabei die Aufbereitung von Argumenten für eine Änderung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und die Herausarbeitung rechtlicher Möglichkeiten zur Minimierung von Nutzungskonflikten zwischen den Belangen der Forst und der kommunalen Bauleitplanung.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier.