Der Regionale Planungsverband Vorpommern (RPV VP) wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Landesplanungsgesetz – gebildet. Die Gründungssitzung fand am 22.09.1992 statt.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald. Die laufenden Geschäfte werden dort von der Geschäftsstelle, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, wahrgenommen.
Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat die Aufgabe,
Dabei hat der Regionale Planungsverband die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten, die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Der Regionale Planungsverband arbeitet – in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde – auch mit den Gebieten jenseits der Staats- und Landesgrenzen sowie mit den Nachbarregionen zusammen.
12 Mitglieder
Vorsitzender:
Herr Dr. Stefan Kerth
Stellvertreter:
Herr Michael Sack
Herr Dr. Stefan Fassbinder
12 Mitglieder
Vorsitzender:
Herr Henry Schmuhl
Stellvertreterin:
Frau Kerstin Pukallus
Die Verbandsversammlung besteht aus
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern besteht zur Zeit aus 47 Mitgliedern. Die weiteren Vertreter werden in den beiden Landkreisen vom Kreistag, in den beiden großen kreisangehörigen Städten von der Bürgerschaft und in den sieben Mittelzentren von den Stadtvertretungen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, beispielsweise über
Die Sitzungen der Verbandsversammlung finden in der Regel zweimal jährlich statt.
Der Verbandsvorstand besteht aus 12 Mitgliedern. Dieses sind die Landräte der Landkreise, die Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte, die Bürgermeister zweier Mittelzentren sowie 6 weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verbandsvorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie durch. Er ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich.
Der Vorsitzende führt nach Weisung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes die laufenden Geschäfte. Hierbei bedient er sich der Geschäftsstelle des Planungsverbandes.
Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen
Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald
Oberbürgermeister der Hansestadt Greifswald
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Hansestadt Stralsund
Landkreis Vorpommern-Rügen
Bürgermeister des Mittelzentrums Ribnitz-Damgarten
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bürgermeister des Mittelzentrums Wolgast
Landkreis Vorpommern-Rügen
Die Verbandsversammlung hat zur Erledigung ihrer Aufgaben den Planungsausschuss (12 Mitglieder) gebildet.
Der Planungsausschuss befasst sich mit den inhaltlichen Aufgaben des Verbandes wie Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) sowie Einleitung von bzw. Mitwirkung bei Maßnahmen zur Verwirklichung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Der Planungsausschuss wirkt beratend und bereitet Beschlüsse der Verbandsorgane Vorstand und Verbandsversammlung vor.
Vorsitzender
Landkreis Vorpommern-Rügen
Stellvertretende Vorsitzende
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Rügen
Hansestadt Stralsund
Landkreis Vorpommern-Rügen
Hansestadt Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Vorpommern-Rügen
Landkreis Vorpommern-Rügen
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern übernimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern und wirkt nach Weisung des Planungsverbandes bei der Regionalplanung mit.
Dazu erledigt die Geschäftsstelle insbesondere folgende Aufgaben:
Ihren Ansprechpartner in der Geschäftsstelle finden Sie hier.
Die Sitzungen finden in der Regel jeweils am Mittwoch um 9:30 Uhr statt. Sie sind nicht öffentlich.
Die Sitzungen finden jeweils am Freitag um 9:00 Uhr statt. Sie sind nicht öffentlich.
Die Verbandsversammlung tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich.